Infos und Technik

Wichtige Mitteilung Gaspüfung

Mit dem neuen " § 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ wird die Gasprüfung (G 607 Prüfung) Teil der StVZO.

Halterinnen und Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen müssen alle zwei Jahre die verpflichtende Prüfung durchführen. Sie ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU).

 

Was sonst noch durch die Aufnahme der Gasprüfung in die StVZO zu beachten ist, erklärt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG). Berlin, 19. Juni 2024.

 

Aus der Empfehlung wird eine Pflicht: Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen. Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen.

 

Das regelt der neue „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“, der in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wurde.

 

Liegt bislang für das eigene Wohnmobil oder den eigenen Wohnwagen noch keine Gasprüfung vor, bleibt bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese Prüfung nachzuholen.

 

Ab diesem Stichtag ist der neue „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ anzuwenden. „Mit der Aufnahme der Gasprüfung in die StVZO gibt es eine neue Rechtsgrundlage für die Prüfung von Flüssiggasanlagen“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG). „Diese eigenständige Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Anerkannte Sachkundige, also auch unabhängige Prüfer, können sie wie bisher und mit den gewohnten Prüfmitteln vornehmen.“ Gasprüfung sorgt für sicheren Betrieb von Flüssiggasanlagen Bei der Gasprüfung prüft ein anerkannter Sachkundiger die gesamte Gasanlage auf ihre einwandfreie Funktion. Der professionelle Check ist somit eine wichtige Voraussetzung, um Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen und Heizen sicher betreiben zu können.

 

Einen anerkannten Sachkundigen für die Gasprüfung finden Camper z.B. über die Webseite https://gaspruefung-wohnwagen wohnmobile.de . Für DCC Mitglieder können die Gasprüfung über die bekannten Gasprüfer gemacht werden.

 

Zwischen 15 und 60 Euro Bußgeld bei Nichtbeachtung der Prüffristen Wer die neueingeführte Prüfpflicht der Flüssiggasanlage seines Wohnmobils oder Wohnwagens nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür liegen je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten).

 

Neue StVZO-Regelung bringt wieder Klarheit Die neue Regelung beseitigt die Unsicherheit, die in den vergangenen Jahren bestand. Im Januar 2020 wurde die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung nach DVGW Arbeitsblatt G 607 im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ausgesetzt. Zudem wurde im April 2022 die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der HU Richtlinie gestrichen. Mit dem neu in die StVZO aufgenommenen „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ ist die zwischenzeitlich diffuse Rechtslage nun geklärt.

Frankreich: "Toter-Winkel" - Kennzeichnung

in Frankreich für Wohnmobile über 3,5 Tonnen,

auch für ausländische Camper Pflicht

 

Die Kennzeichnungspflicht – erlaubt sind Aufkleber oder Schilder – sollten auch deutsche Camper berücksichtigen, wenn sie nach Frankreich reisen. Die Warnhinweise-Aufkleber "Toter Winkel" (frz. Angles Morts) sind unter anderem erhältlich an Tankstellen in Grenznähe oder im Online-Handel.

Wohnmobile sollten darauf achten, einen Aufkleber mit Bus Symbol zu verwenden.  Wer die neue Verordnung missachtet, riskiert ein Bußgeld über    € 135,--. Im Einführungsjahr 2021 soll diese noch nicht erhoben werden.

Quellenhinweis und ausführlichen Bericht:

  www.adac.de/news/wohnmobil-frankreich/

Plakette für 100 Std. km brauche ich ein zusätzliches Siegel

für Wohnanhänger und  Wohnmobile über 3,5t -7,5t

 

 

Geschwindigkeitsregelung 100 Stdkm. Plakette
Verwirrende Regel um Plakette.pdf
PDF-Dokument [88.2 KB]

Überladung Campingfahrzeuge

Bei Überladung empfindliche Strafen bei Polizeikontrollen.

 

                                        Wie die Zeitschrift Caravanning berichtet

Überladen von Caravaning
Bericht Überladen.pdf
PDF-Dokument [3.8 MB]

privater Transport von Gasflaschen

was muß ich beim privaten Transport von Gasflaschen im PKW beachten

NEU Regel zur Gasprüfplakette

 

Vorschriften beim privaten Transport von Gasflaschen
Caravannews.pdf
PDF-Dokument [50.4 KB]
NEU Regel zur Gasprüfplakette
Camping Info 1.pdf
PDF-Dokument [48.3 KB]

Kontakt: Gasprüfung

Wie bekannt sein dürfte gibt es für Mitglieder bei  Ausfahrten eine Möglichkeit eine kostenlose Gasprüfung durchführen zu lassen. Termine und Fragen zur Gasprüfung bantwortet:

unsere zuständigen Gasprüfer 

Kevin Schönthaler

kevin.schoenthaler@lv-baden-dcc.eu 

 

Tel. +49  1605983107

 

und

 

Metin Sentürk

 

metin.sentuerk@lv-baden-dcc.eu

 

Tel. +49 1713338552

Blitzschutz - Verhaltensregeln beim Campen

interessante Verhaltensregeln, die man beachten sollte

 

Blitzschutz beim Campen, Zelten und auf dem Campingplatz
Merkblatt-Blitz- schutz beim Camping.pd[...]
PDF-Dokument [1.9 MB]

Gasüberfälle ein europäisches Problem

nicht nur in südlichen Ländern, sondern auch in Deutschland ist Vorsicht geboten

 

Gasüberfälle ein europäisches Problem
Überfälle auf Womos 1.pdf
PDF-Dokument [62.5 KB]
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